Leistungen in der Trinkwasserhygiene



 Analyse der Mikrobiologie und Legionellen
  

Trinkwasseruntersuchung leicht gemacht

Wir stehen Ihnen zur Seite, um eine normkonforme Trinkwasseruntersuchung effizient und fachgerecht durchzuführen. Mit klarem Fokus auf die Einhaltung der Untersuchungsintervalle unterstützen wir Sie, damit Sie sich auf die Aufgaben konzentrieren können, die Ihre Zeit und Aufmerksamkeit am meisten erfordern.

 

Anlagenbetreiber tragen eine besondere Verkehrssicherungspflicht zur Erfüllung der Betreiberverantwortung. 

In der Wohnungswirtschaft liegt der Fokus auf der Durchführung von Legionellenuntersuchungen. 

Gewerbliche und medizinische Einrichtungen sind darüber hinaus verpflichtet, die mikrobiologischen und chemischen Parameter im Kaltwasser regelmäßig zu überwachen.

 

Welche gesetzliche Grundlage regelt die Trinkwasseruntersuchung?

 

Seit der neuen Fassung der Trinkwasserverordnung vom 1. November 2011 sind Betreiber von Trinkwasser-Installationen gemäß §14 b Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dazu verpflichtet, das Warmwasser in Großanlagen alle drei Jahre auf Legionellen zu prüfen.

 

Ein- und Zweifamilienhäuser sind zwar von dieser Regelung ausgenommen. Dennoch obliegt Vermietern die Verkehrssicherungspflicht, und bei Verdachtsfällen können Mieter oder das Gesundheitsamt mikrobiologische Untersuchungen einfordern.

 

 

Deutschlandweit im Einsatz!

Leistungen zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebs
Umfassende Leistungen in der Trinkwasserhygiene


Wir bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen, um Anlagenbetreiber bei der Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasserqualität zu unterstützen.

Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Betreiberpflichten einzuhalten und den bestimmungsgemäßen Betrieb gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie den technischen Regelwerken wie VDI/DVGW 6023 sicherzustellen.

 

Trinkwasserhygiene und Gefährdungsanalyse bei Legionellen


Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) in der Wohnungswirtschaft sowie in gewerblichen und medizinischen Einrichtungen tragen Verantwortung, um die Trinkwasserqualität zu gewährleisten und Endverbraucher zu schützen.

Bereits §5 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt fest: „Wasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch oder Genuss eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist.“

 

Die Sicherstellung einwandfreier Trinkwasserqualität und Einhaltung der Trinkwasserhygiene spielt eine entscheidende Rolle.

Die nahtlose Übermittlung auffälliger Untersuchungsergebnisse von Laboren an Gesundheitsämter und die regelmäßigen Kontrollen durch diese Behörden unterstreichen das wachsende Interesse am Schutz der Endverbraucher.

 

Unsere Gefährdungsanalysen und Risikoabschätzungen werden gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) erstellt und als unabhängige Gutachten angefertigt. Sie erfüllen zudem sämtliche Anforderungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Eine fachgerechte Umsetzung erfordert nicht nur überdurchschnittliches Fachwissen und technisches Verständnis, sondern auch ein Bewusstsein für die Mikrobiologie im Trinkwasser, die maßgeblich die Trinkwasserqualität beeinflusst.

 

Mikrobiologische und chemische Anforderungen an Trinkwasser


Die mikrobiologischen und chemischen Vorgaben der Trinkwasserverordnung sind an allen Entnahmestellen einer Trinkwasser-Installation jederzeit einzuhalten.

Sollten Sie Fragen zu diesen oder ähnlichen Leistungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Berater freuen sich auf Ihren Anruf. Alternativ können Sie uns auch über WhatsApp, E-Mail oder die Kontaktformulare auf unserer Website erreichen. Wir freuen uns darauf, Ihr Anliegen zu bearbeiten.

Betroffen von der jährlichen Untersuchungspflicht sind Trinkwasser-Installationen, die Trinkwasser an die Öffentlichkeit mit wechselndem Personenkreis abgeben, wie beispielsweise Hotels, Schulen, Sportstätten oder Bürogebäude.

Die erste Legionellenprüfung hätte bis zum 31.12.2013 in allen Großanlagen abgeschlossen sein müssen.

 

Am 09.01.2018 trat die aktualisierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mit der 4. Änderung vom 03.01.2018 in Kraft. 

Seither dürfen Untersuchungen des Trinkwassers und deren Probenahmen nur von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.

 

Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen für eine regelkonforme Legionellenprüfung Ihrer Trinkwasseranlage.

Unsere Leistungen

Trinkwasserhygiene  Management

Risikoabschätzungen

Trinkwasser & Legionellenuntersuchung

Die richtige Analyse von Trinkwasser für jede Anlagenutzung

Orientierende Legionellenuntersuchung

Die orientierende Legionellen-Untersuchung dient der Ermittlung der hygienischen Situation Ihrer Warmwasserversorgungsanlage, sowie im Kaltwasser Ihrer Liegenschaft.

Weitergehende Legionellenuntesuchung

Weitergehende Legionellen-Untersuchung zur Ursachenklärung einer Legionellen-Kontamination nach Auflage durch das zuständige Gesundheitsamt auf Basis der technischen Regel DVGW W551.

Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung

Die Untersuchung von mikrobiologischen Parametern wie Kolonienzahl 22/36°C, E.coli & coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas bis zu Chlostridium perfingens.

Trinkwasseruntersuchung von chemischen Parameter

Chemische Untersuchungen von Trinkwasser nach UBA-Empfehlung dienen der fachgerechten Analyse und Auswertung der essentiellen Schwermetalle wie Eisen, Kupfer, Blei, Nickel und Mangan in der Trinkwasser-Installation.

Kontakt

Aquacheck24

 

Wilhelm-Leuschner-Straße 270

64347 Griesheim

Deutschland

Telefon: +49 1752645572

E-Mail: aquacheck24h@gmail.com

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