Wir stehen Ihnen zur Seite, um eine normkonforme Trinkwasseruntersuchung effizient und fachgerecht durchzuführen. Mit klarem Fokus auf die Einhaltung der Untersuchungsintervalle unterstützen wir Sie, damit Sie sich auf die Aufgaben konzentrieren können, die Ihre Zeit und Aufmerksamkeit am meisten erfordern.
Anlagenbetreiber tragen eine besondere Verkehrssicherungspflicht zur Erfüllung der Betreiberverantwortung.
In der Wohnungswirtschaft liegt der Fokus auf der Durchführung von Legionellenuntersuchungen.
Gewerbliche und medizinische Einrichtungen sind darüber hinaus verpflichtet, die mikrobiologischen und chemischen Parameter im Kaltwasser regelmäßig zu überwachen.
Welche gesetzliche Grundlage regelt die Trinkwasseruntersuchung?
Seit der neuen Fassung der Trinkwasserverordnung vom 1. November 2011 sind Betreiber von Trinkwasser-Installationen gemäß §14 b Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dazu verpflichtet, das Warmwasser in Großanlagen alle drei Jahre auf Legionellen zu prüfen.
Ein- und Zweifamilienhäuser sind zwar von dieser Regelung ausgenommen. Dennoch obliegt Vermietern die Verkehrssicherungspflicht, und bei Verdachtsfällen können Mieter oder das Gesundheitsamt mikrobiologische Untersuchungen einfordern.
Betroffen von der jährlichen Untersuchungspflicht sind Trinkwasser-Installationen, die Trinkwasser an die Öffentlichkeit mit wechselndem Personenkreis abgeben, wie beispielsweise Hotels, Schulen, Sportstätten oder Bürogebäude.
Die erste Legionellenprüfung hätte bis zum 31.12.2013 in allen Großanlagen abgeschlossen sein müssen.
Am 09.01.2018 trat die aktualisierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mit der 4. Änderung vom 03.01.2018 in Kraft.
Seither dürfen Untersuchungen des Trinkwassers und deren Probenahmen nur von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen für eine regelkonforme Legionellenprüfung Ihrer Trinkwasseranlage.
Orientierende Legionellenuntersuchung
Die orientierende Legionellen-Untersuchung dient der Ermittlung der hygienischen Situation Ihrer Warmwasserversorgungsanlage, sowie im Kaltwasser Ihrer Liegenschaft.
Weitergehende Legionellenuntesuchung
Weitergehende Legionellen-Untersuchung zur Ursachenklärung einer Legionellen-Kontamination nach Auflage durch das zuständige Gesundheitsamt auf Basis der technischen Regel DVGW W551.
Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung
Die Untersuchung von mikrobiologischen Parametern wie Kolonienzahl 22/36°C, E.coli & coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas bis zu Chlostridium perfingens.
Trinkwasseruntersuchung von chemischen Parameter
Chemische Untersuchungen von Trinkwasser nach UBA-Empfehlung dienen der fachgerechten Analyse und Auswertung der essentiellen Schwermetalle wie Eisen, Kupfer, Blei, Nickel und Mangan in der Trinkwasser-Installation.
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